Bis zur Liberalisierung des Endgerätemarktes durften nur von der PTT zugelassene Apparate ans Amt angeschlossen werden.
1992 Inkraftsetzung des revidierten Fernmeldegesetzes: Mehrwertdienste (beispielsweise digitale Datenübertragung) und Endgeräte werden liberalisiert.
1997 Das Parlament genehmigt das neue FMG (Fernmeldegesetz) und das TUG (Telekommunikationsunternehmensgesetz), welche die völlige Liberalisierung des Marktes
und die Umwandlung der Telecom PTT in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft zur Folge haben.
1998 In der Schweiz und in der gesamten Europäischen Union wird der Telekommunikationsmarkt liberalisiert; Swisscom erhält den Status einer
Aktiengesellschaft.